Die Mittagsaufsicht dient als Aufsicht in der Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Sie darf insgesamt für maximal vier Unterrichtsstunden und an höchstens zwei Tagen bis spätestens 14.55 Uhr in Anspruch genommen werden.

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Die Nachmittagsbetreuung am Schulschiff richtet sich an alle SchülerInnen, die zwischen dem Ende ihres Vormittagsunterrichts bis spätestens 16.25 eine schulische Tagesbetreuung in Anspruch nehmen wollen.…

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